Chemische Reinigung

Chemische Reinigungen - Abwasserentsorgung - Wassergesetz - Abwasser - Abwassersystem

Die chemische Reinigung und die Abwasserentsorgung

Die Abwasserentsorgung ist nach dem Bayerischen Wassergesetz eine Pflichtaufgabe der Gemeinden und Städte und wird von ihnen im eigenen Wirkungskreis wahrgenommen.
Die Gemeinden und Städte (ggf. kommunale Abwasserzweckverbände) bauen und betreiben dazu Kanalnetze (zur Abwassersammlung und Abwasserableitung) sowie Kläranlagen (zur Abwasserbehandlung).

Antrag auf Genehmigung der Indirekteinleitung von Abwasser aus der Chemischen Reinigung in öffentliche Abwasseranlagen.

Indirekteinleitung von CKW - haltigem Abwasser

Textilien werden beim Gebrauch durch Staub, Rauch und Rußpartikel, Körperausscheidungen, Lebensmittel, Erde etc. verschmutzt. Bekleidung braucht darüber hinaus eine gewisse Pflege, wenn man auf gepflegtes Äußeres und persönliches Wohlbefinden Wert legt.

Die Chemische Reinigung gab lange Zeit Anlass zu massiver Kritik, da die verwendeten Lösungsmittel entweder schwer zu handhaben sind (Brand- und Explosionsgefahr bei Einsatz von flüssigen Kohlenwasserstoffen) oder hohes umweltgefährdendes Potential aufweisen (Flüchtigkeit, Gefährdung der Ozonschicht, Kanzerogenität und Wassergefährdung bei halogenierten Kohlenwasserstoffen wie Tetrachlorethen oder Trichlorethen).

Heute müssen die Lösungsmittel im geschlossenen Kreislauf geführt werden. Die Anwendung bestimmter Lösungsmittel (z.B. vollhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe als Reinigungsmittel für besonders schonende Reinigungen) wurde per Chemikaliengesetz verboten.

Als sonstige Hilfsmittel werden in gewerblichen Wäschereien kationische Tenside als Weichmacher und Mangelhilfsmittel, Silikone, Paraffine und Fluorcarbonharze als Imprägniermittel (insbesondere auch bei OP - Textilien) eingesetzt, die meist vollständig auf der Faser aufziehen.

Bei Folgewäschen werden diese Stoffe teilweise wieder abgelöst.

Weiter werden Ammoniumphosphate (z.B. als Flammfestmittel) sowie Stärken und Steifen (z.B. natürliche oder modifizierte Stärken, Polyacrylate, Polyvinylderivate) in Nachbehandlungsbädern eingesetzt; derartige Bäder werden gesondert betrieben und gesondert dem Abwassersystem zugeführt.

Quelle: https://www.bmlfuw.gv.at

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