Bauantrag
Bauantrag Fertighaus
Fertighaushersteller - Architekt - Vorentwurf - Bauherr - Baubehörde
Der Fertighaushersteller wird den kompletten Bauantrag mit allen Unterlagen für Ihr Fertighaus bei der Baubehörde einreichen, wenn Sie ihn im Bauvertrag beauftragt haben.
Bauvorlageberechtigte
Der Bauvorlageberechtigte oder Architekt wird mit Ihnen den Vorentwurf Ihres Fertighauses entwickeln.
Der Vorentwurf für Ihr Fertighaus wird die Grundlage der Entwurfszeichnung.
Die Entwurfszeichnung wird die Grundlage für folgende technische Unterlagen:
- Berechnung der Statik
- Berechnung des umbauten Raumes
- Berechnung der Wohnfläche
- Berechnung der Geschossflächenzahl (GFZ)
- Berechnung der Grundflächenzahl (GRZ)
- Berechnung des Wärmeschutznachweises
Bauantrag
Der Bauvorlageberechtigte oder Architekt wird den Bauantrag für Ihr Fertighaus mit folgenden Unterlagen erstellen:
- die Entwurfszeichnung
- alle Berechnungen
- die Bau- und Leistungsbeschreibung des Fertighausherstellers
- alle benötigten Anträge und Formulare werden zusammengefasst
Der Bauantrag wird zusammengestellt und dem Bauherrn zur Unterschrift vorgelegt.
Bauherr
Der Bauherr unterschreibt den Bauantrag mit, und ist damit in die gesetzliche Pflicht eingebunden, diesen Bauantrag ohne Abweichung zu erfüllen.
Baubehörde
Der Bauvorlageberechtigte oder Architekt reicht die Bauantragsunterlagen für Ihr Fertighaus mit allen Anlagen bei der zuständigen Baubehörde zur Genehmigung ein.
Der Eingang des Bauantrages wird von der Baubehörde bestätigt.
©Fertighauszeiger 33.1.1 Fertighaus - Bauantrag