Bauantrag

Bauträger - Bauherr - Baubehörde - Berechnung

Der Bauantrag beim Bauträger

Der Bauträger wird den kompletten Bauantrag mit allen Unterlagen bei der Baubehörde einreichen.

Der Bauträger ist der gesetzliche Bauherr.

Sie als Bauherr haben keinen weiteren Einfluss darauf. Der Bauträger als Bauherr übernimmt diese Arbeit komplett.

Im folgenden noch einige Details zum Ablauf:

Der Bauvorlageberechtigte des Bauträgers

Der Bauvorlageberechtigte oder Architekt wird den Vorentwurf Ihres Hauses entwickeln, falls noch nicht im Portfolio des Bauträgers.

Der Vorentwurf Ihres Hauses wird die Grundlage der Entwurfszeichnung. 

Die Entwurfszeichnung wird die Grundlage für folgende technische Unterlagen:

  • Berechnung der Statik
  • Berechnung des umbauten Raumes 
  • Berechnung der Wohnfläche 
  • Berechnung der Geschossflächenzahl (GFZ)
  • Berechnung der Grundflächenzahl (GRZ) 
  • Berechnung des Wärmeschutznachweises

Der Bauantrag

Der Bauvorlageberechtigte oder Architekt wird den Bauantrag mit folgenden Unterlagen erstellen:

  • die Entwurfszeichnung
  • alle Berechnungen
  • die Bau- und Leistungsbeschreibung des Bauträgers
  • alle benötigten Anträge und Formulare werden zusammengefasst

Der Bauantrag wird zusammengestellt. 

Der Bauherr

Der Bauträger als Bauherr unterschreibt den Bauantrag, und ist damit in die gesetzliche Pflicht eingebunden, diesen Bauantrag ohne Abweichung zu erfüllen.

Baubehörde

Der Bauvorlageberechtigte oder Architekt reicht die Bauantragsunterlagen mit allen Anlagen bei der zuständigen Baubehörde zur Genehmigung ein.

Der Eingang des Bauantrages wird von der Baubehörde bestätigt.

©Deutscher Bauzeiger 33.1.1 Bauträger - Bauantrag

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