Bausachverständiger
Bausachverständige - Sachverständige - Gutachter - Bauen - Kosten
Ein Bausachverständiger beim Bauträger
Unsere Empfehlung an Sie als Bauherr: Beauftragen Sie einen öffentlich bestellten und vereidigten Bausachverständigen!
Der Titel: öffentlich bestellter und vereidigter Bausachverständiger ist gesetzlich geschützt.
Wer diesen Titel führen darf, hat sich zuvor einer Prüfung hinsichtlich seiner besonderen Sachkunde und seiner persönlichen Eignung, Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit unterzogen.
Ein öffentlich bestellter und vereidigter Bausachverständiger ist ein qualifizierter Baufachmann, der eine eigene Berufs- oder Standesordnung hat.
Ein öffentlich bestellter und vereidigter Bausachverständiger bildet sich regelmäßig weiter.
Ein öffentlich bestellter und vereidigter Bausachverständiger sollte langjährige Erfahrungen und Referenzen nachweisen können.
Der öffentlich bestellte und vereidigte Bausachverständige wird Ihre persönlichen Daten, die Sie freigeben, vertraulich behandeln und nicht an Dritte weitergeben.
Der öffentlich bestellte und vereidigte Bausachverständige sollte jeden Bauherrn individuell begleiten.
Beim individuell beratenden öffentlich bestellten und vereidigten Bausachverständigen ist die Betreuung immer Chefsache.
Ein öffentlich bestellter und vereidigter Bausachverständiger hilft seinem Bauherrn in der vertraglich festgeschriebenen Zeit, und zum vereinbarten Preis, ein mängelfreies Haus zu bekommen.
Weitere Informationen zum Bausachverständigen
Ein Bausachverständiger ist unabhängig und neutral. Er wird Sie in Ihrer Meinungsfindung unterstützen, aber nicht zu einem bestimmten Bauträger drängen.
Ein Bausachverständiger wird Ihnen eine unabhängige, gute Beratung bieten.
Interessenvertretung des Bausachverständigen
Der Bausachverständige ist ein unabhängiger Bauberater, der Ihre Interessen vertritt.
Der Bausachverständige wird nur Ihre Interessen vertreten.
Ein Bausachverständiger prüft dabei neutral die Firmen und Produkte.
Ein Bausachverständiger ist unabhängig von Planern, Lieferanten und Montagefirmen, die im Auftrag des Bauträgers und dem Bauvorhaben stehen.
Ein Bausachverständiger darf keine Provisionen von Planern, Lieferanten oder Montagefirmen annehmen.
Auswahl eines Bausachverständigen
Der Bausachverständige wird Sie bei der Wahl des Bauträgers sinnvoll unterstützen können, da er viele Bauvorhaben verschiedenster Bauträger bereits begleitet hat.
Ein Bausachverständiger wertet für Sie den Bauträger aus.
Wo finden Sie eine Bausachverständigen
Einen kompetenten öffentlich bestellten und vereidigten Bausachverständigen finden Sie über die Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern.
Die Regierungspräsidien geben die Adressen von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen heraus.
Freie Sachverständige findet man in den örtlichen Gelben Seiten unter den Bezeichnungen:
- Sachverständige für Bauwesen
- Sachverständige für Bauschäden
- Sachverständige für Baustoffe und mehr
Fordern Sie Ihren öffentlich bestellten und vereidigten Bausachverständigen auf, Ihnen Referenzen vorzulegen.
Honorarkosten des Bausachverständigen
Die Kosten für einen öffentlich bestellten und vereidigten Bausachverständigen stehen in keinem Verhältnis zu der Arbeit, die er für Sie leistet.
Ein Bausachverständiger wird durch seine Anwesenheit auf der Baustelle und bei den Gesprächen mit dem Bauträger seine Kosten wieder einspielen.
Ein Bausachverständiger wird dem Bauherren ein verbindliches Honorarangebot machen.
Was macht ein Bausachverständiger?
Baubeschreibung
Ein Bausachverständiger prüft den Bauvertrag auf gesetzliche Bestimmungen.
Ein Bausachverständiger prüft nach der BMWi - Bau und Leistungsbeschreibung die dem Bauherrn angebotenen Bau- und Leistungsbeschreibungen.
Ein Bausachverständiger prüft technisch und sachlich alle Pläne.
Kaufvertrag – Musterverträge - Bausachverständiger
In den Formularen Kaufvertrag bzw. Mustervertrag fehlen wichtige Details, die der Bauherr mit dem Bauträger aushandeln muss.
Die Formulare Kaufvertrag – Mustervertrag sind nicht vollständig.
Kaufvertrag - juristisches Schriftstück
Der Bausachverständige wird Ihren Kaufvertrag für Ihr Bauträgerhaus prüfen.
Dieser Kaufvertrag ist ein komplexes juristisches Schriftstück, das sehr genau geprüft werden muss.
Die Inhalte des Kaufvertrags sind:
- Klauseln über die Festlegung der vertraglichen Sicherheiten, Zahlungspläne und Termine
- die Baubeschreibung und Pläne
- die Bau- und Leistungsbeschreibung
Wird im Kaufvertrag eine Klausel vergessen, haben Sie als Käufer eines Bauträgerhauses kein schlüsselfertiges Haus.
Dann müssen Sie später Zusatzleistungen beauftragen und teuer bezahlen.
Zahlungspläne
Der Bausachverständige prüft die Zahlungspläne des Bauträgers.
Ein Bausachverständiger wird darauf achten, dass Sie nur nach dem vertraglich vereinbarten Zahlungsplan bezahlen.
Bodengutachten
Der Bausachverständige veranlasst und überwacht ein Bodengutachten, welches vor Kauf des Grundstückes erstellt wird.
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!
Baubegleitung
Der Bausachverständige kontrolliert den Baufortschritt anhand von Bauplänen und der Baubeschreibung in regelmäßigen Abständen. So sichert er die Qualität der Arbeit und minimiert das Risiko späterer Bauschäden erheblich. Außerdem sind die Handwerker motiviert, sorgfältiger zu arbeiten.
Qualitätskontrolle
Bietet der Bauträger selbst eine Qualitätskontrolle an, sollte die Einsicht in die Mängelprotokolle vertraglich fixiert werden.
Denn sollte die Auseinandersetzung mit dem Bauträger vor Gericht enden, kann der Bauherr auf die Originale der schriftlichen Mängelprotokolle verweisen.
Der Bausachverständige erkennt Mängel rechtzeitig.
Einige Bauträger sind nicht bereit, Mängel zuzugeben und nachzubessern.
Ein jahrelanger Rechtsstreit mit zusätzlichen Kosten ist die Folge.
Schlussabnahme auch Endabnahme
Der Bausachverständige ist der Experte für die Schlussabnahme.
Keine Schlussabnahme ohne Mängelliste!
In der Mängelliste, die Bestandteil des Abnahmeprotokolls ist, werden sichtbare Mängel vermerkt.
Mit unterzeichnen des Schlussabnahmeprotokolls durch die Vertragsparteien gehen alle Rechte und Pflichten an dem Bauträgerhaus auf den Bauherrn über.
Bei der Erkennung von Mängeln liegt die Beweislast beim Bauherrn.
Entdeckt der Bauherr an seinem Bauträgerhaus später Mängel, muss er dem Bauträger die Nachlässigkeit nachweisen.
Nach den Erfahrungen vieler Bauherrn ist mit der Schlussabnahme die Kulanz des Bauträgers beendet.
Mängelbeseitigung
Mit einem Bausachverständigen werden, wenn überhaupt, sehr wenige Mängel an Ihrem neuen Eigenheim auftauchen.
Die Mängelbeseitigung ist schwieriger, teurer und stressiger als im Vorfeld gleich alles richtig zu machen.
Wichtig für den Bauherren ist ein abschließender Bericht, in dem die festgestellten Mängel oder Schäden aufgeführt sind.
Kellerbau vom Sachverständigen kontrollieren lassen
Einen wasserdichten Keller zu bauen ist kein Problem.
Es kommt allein auf die technisch exakte und handwerkliche Ausführung an.
Das Problem beim Kellerbau ist immer die technisch exakte und handwerkliche Ausführung der Abdichtung.
Jeder Keller muss nach seinen technischen Anforderungen in Ortbeton oder als Fertigkeller sorgfältig abgedichtet werden.
Weiße Wanne
Nicht im Wasser stehend.
Weiße Wannen bestehen aus wasserundurchlässigem WU-Beton.
Er ist fast weiß.
Weiße Wannen sichern Keller in Baugebieten mit erhöhtem Grundwasserspiegel.
Gerade die weißen Wannen müssen äußerst sorgfältig betoniert werden.
Die Kontrolle des Betoniervorganges vor Ort von der Bauleitung und die Probenentnahme sichern die Qualität des wasserundurchlässigen WU-Betons.
Schwarze Wanne
Schwarze Wannen schützen den Keller vor dem Erdreich.
Der Keller wird als geschlossene Wanne aus Bodenplatte und Kelleraussenwänden erstellt.
Schwarze Wannen werden rundum lückenlos mit schwarzem Bitumen abgedichtet.
Auch der Bitumenanstrich muss lückenlos und ohne Mängel aufgebracht werden, da sonst die Kellerräume später schnell feucht werden.
Dämmung
Unter die Bodenplatte kommt die Perimeterdämmung.
Anschließend werden die Kelleraussenwände von außen gedämmt und die Dämmplatten der Bodenplatte werden mit denen der Kelleraussenwände verbunden.
Der Keller soll ohne Kältebrücken nach außen gebaut werden.
Nach vier Jahren und 10 Monaten nach der Schlussabnahme sollten Sie eine Begutachtung durch Ihren Bausachverständigen durchführen lassen.
Die Kellerwände sind auf Risse und Feuchteschäden zu untersuchen.
©Deutscher Bauzeiger 17.1.1 Bauträger - Bausachverständiger