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Die Baubehörde und der Bebauungsplan

Bei der Baubehörde können Sie nachfragen, ob es für Ihr zukünftiges Baugrundstück einen Bebauungsplan gibt.

Wenn es einen Bebauungsplan gibt, müssen Sie die vorgeschriebenen 100 Vorschriften einhalten, auch wenn Sie der Überzeugung sind:

“wer hat sich bloß diesen Mist ausgedacht“. Hallo: „Das war Ihr Gemeinderat!"

Eine Bauvoranfrage ist auch dann sinnvoll, wenn ein Bebauungsplan vorliegt und Ihr Bauvorhaben laut dem Bebauungsplan nicht möglich ist.

Das Ziel der Bauvoranfrage ist dann die Befreiung von Vorgaben aus dem Bebauungsplan.

Wenn es keinen Bebauungsplan gibt, ist das wie ein kleiner Lottogewinn, Sie können angepasst an die umliegend vorhandenen Häuser bauen.

Das Stellen einer Bauvoranfrage ist sinnvoll, wenn kein qualifizierter Bebauungsplan vorliegt.

Die Genehmigung orientiert sich dann im Normalfall an der Nachbarbebauung.

©Deutscher Bauzeiger 31.1.1 Grundstück - Bauamt