Der Bauträger
Bauträgerhaus - Bauherr - Haus - bauen - Bauvorhaben
Sie möchten Ihr Haus mit einem Bauträger bauen?
Mit dem richtigen Bauträger werden Sie Ihren Traum vom Eigenheim ohne große Probleme erfüllen.
Trotz aller Berichte über Pfusch am Bau gibt es wirklich den Bauträger, mit dem Sie bauen sollten.
Sie müssen ihn nur finden!
Pfusch am Bau betrifft nur 10% der Bauherren.
Hier stellt sich in den meisten Fällen die Frage:
Was wollte der Bauherr mit der Mentalität „GEIZ IST GEIL“.
Mit dieser Einstellung sollten Sie kein Haus bauen.
Wenn Bauherren keine Ahnung vom bauen haben, sollten Sie wenigstens bereit sein, Sachverstand einzukaufen.
Es gibt einiges zu beachten bei der Auswahl des richtigen Bauträgers!
Kritische Analysepunkte bei einem Bauträger sind:
Der Ruf des Bauträgers
Finden Sie heraus, ob bei Ihrem gewünschten Bauträger die Geschäftsführung seit Jahren in den gleichen Händen liegt. Dies deutet auf eine stabile Mannschaft hin.
Finden Sie heraus, ob der Verkäufer oder Berater direkt den Bauträger vertritt, welches letztlich auch Ihr Vertragspartner ist.
Seien Sie vorsichtig bei Vermittlern!
Holen Sie unterschiedliche Auskünfte über den Bauträger ein.
Der Ruf des Bauträgers bei Baufirmen, Banken und Käufern sollte für Sie eine entscheidende Rolle spielen, und nicht die allgemeinen Werbeaussagen im Prospekt.
Lassen Sie sich von einer negativen Bewertung nicht beeinflussen.
Erfahrung
Finden Sie heraus, ob der Bauträger bereits länger existiert, und schon länger als fünf Jahre erfolgreich baut.
Referenzen
Lassen Sie sich vom Bauträger eine Referenzliste von bereits gebauten Häusern vorlegen.
Ein Bauträger, der Ihnen über fünf Jahre Referenzobjekte vorweisen kann, hat Erfahrung im Hausbau.
Fragen Sie, ob Sie diese Referenzhäuser nach Absprache besichtigen können.
Natürlich haben Sie es auch hier mit zufriedenen Kunden in diesen Referenzhäusern zu tun, aber das sollte Sie nicht stören.
Es gibt Sie wirklich, die zufriedenen Hauskäufer.
In diesen Referenzhäusern sehen Sie das Original, wie es gebaut ist, wie die Hausbewohner in diesen Häusern wohnen und leben.
Sprechen Sie mit den Hausbewohnern und nehmen Sie die Aussagen mit nach Hause.
Entscheiden Sie erst dann, ob es das richtige Haus ist bzw. der richtige Bauträger für Sie ist.
Was ist ein Bauträger
Der Bauträger ist eine Firma, die gewerbsmäßig Baugebiete und einzelne Baugrundstücke aufkauft.
Die Baugebiete werden in einzelne Baugrundstücke aufgeteilt.
Der Bauträger erschließt die einzelnen Baugrundstücke.
Der Bauträger bebaut die einzelnen Grundstücke und verkauft diese dann mit dem Haus.
Der Bauträger erstellt das Bauvorhaben in seinem Namen und auf seine Rechnung.
Der Bauträger tritt gegenüber den Handwerkern und der Baubehörde als Bauherr auf.
Der Bauträger trägt das Bauherrenrisiko.
Der Bauherr und seine Aufgaben
Der Bauherr sollte einen Bausachverständigen beauftragen.
Wenn der Bauherr ein Haus vom Bauträger kauft, hat er ausschließlich den Bauträger als Geschäfts- und Vertragspartner.
Der Bauherr kauft vom Bauträger ein Grundstück mit schlüsselfertigem Haus.
Der Bauherr hat nur eine Einflussnahme auf seine individuelle Planung.
Der Bauherr hat auf der Baustelle zur Bauausführung keine Befugnisse.
Der Bauherr hat eine relativ große Kalkulationssicherheit über die Baukosten.
Der Bauherr muss selbst eine Übergabeabnahme des Hauses fordern.
Der Bauherr muss sich um die Mängelbeseitigung kümmern.
Die Eigenleistungen des Bauherrn
Käufer können den Preis des Kaufobjektes durch Eigenleistungen reduzieren
Wie arbeitet ein Bauträger
Die Auswahl des Bauträgers
Der Bauträger ist wie lange bereits am Markt?
Der Bauträger hat wie viele Häuser bereits gebaut?
Der Bauträger hat eine Referenzhausliste?
Der Bauträger kann ehemalige Bauherren als Referenz vorweisen?
Der Bauträger hat die Möglichkeit Musterhäuser zur Besichtigung vorzuweisen?
Der Bauträger als Firma
Der Bauträger ist BAUHERR gegenüber den Behörden und den beauftragten Baufirmen.
Der Bauträger als Firma, der Rohbauarbeiten anbietet und ausführt, muss in der Handwerksrolle eingetragen sein.
Der Subunternehmer - Gewährleistung und Haftung
Mancher Bauträger will die Verantwortung der Gewährleistung dem Subunternehmer übergeben, der dann für Mängel haften soll.
Der Bauherr muss sich bei Mängeln erst an den Subunternehmer wenden.
Der Bauträger haftet bei Mängeln am Haus. Wenn der Subunternehmer haftet, akzeptieren Sie diese Klausel nicht.
Der Festpreis für das geplante Haus
Der Bauträger erstellt eine detaillierte Gesamtkostenaufstellung.
Umfang des Festpreises feststellen:
Prüfen Sie das Leistungsverzeichnis, welche Positionen im Preis enthalten sind oder noch zusätzlich bezahlt werden müssen.
- Maklergebühren
- Erschließungskosten
- Grunderwerbssteuer
- Notargebühren
- Ausgaben für Grundbuch, Eintragungen kommen immer dazu.
- Unterlagen genau prüfen
- Strom
- Wasser
- Gas
- Schmutz
- Regenwasseranschluss
- Baunebenkosten
- Bauantrag
- Baugenehmigung
- Grundstücksvermessung
- Bauwasser
- Baustrom
- Kosten für die Außenanlagen
- Gartengestaltung
- Terrassen
- Pflanzenflächen
Bei diesen fehlenden Positionen können etwa sieben Prozent vom Kaufpreis noch von Ihnen gefordert werden.
Finanzierungskosten
Übergabetermin festhalten
Bauleitung in der Firma
Der Bauträger bietet zusätzliche Qualitätskontrollen.
Der Bauträger händigt eine ausführliche Bau- und Leistungsbeschreibung aus.
Der Bauträger beschreibt die Elektro-, Sanitär- oder Heizungsinstallation ausführlich.
Welche Gewährleistung wird vereinbart: nach VOB über 2 Jahre oder nach BGB über 5 Jahre?
Besteht die Möglichkeit, dass Eigenleistungen im Vertrag festgehalten werden können?
Die Kellerbeschreibung
Der Bauträger baut Ihren Keller. Gibt es eine ausreichende Baubeschreibung?
Die Aufgaben des Bauträgers
Die Bauträger unterliegen der Makler- und Bauträgerverordnung.
Die Makler- und Bauträgerverordnung schreibt zum Schutz des Käufers verbindliche Zahlungspläne und Sicherheiten vor.
Der Bauträger ist Totalunternehmer und Bauherr bis zum Verkauf.
Der Bauträger verantwortet also Grundstücksbeschaffung.
Der Bauträger verantwortet also die Planung.
Der Bauträger übernimmt die Bauausführung.
Der Bauträger errichtet im eigenen Namen das Bauwerk.
Der Bauträger übernimmt die Finanzierung auf eigene Rechnung.
Da der Bauträger dem Käufer eines Hauses ein Grundstück übereignet muss der Kaufvertrag vor einem Notar beurkundet werden.
Hinsichtlich der Bauausführung handelt es sich auch beim Kaufvertrag mit einem Bauträger um einen Werkvertrag.
Das Grundstück
Der Bauträger erschließt dieses Baugrundstück/Baugebiet nach Absprache und Planung mit den Behörden.
Der Bauträger erstellt für dieses Baugelände einen genehmigten Bebauungsplan.
Das Hausangebot
Pauschaler Preis - pauschale Leistung!
Bei der Errichtung eines schlüsselfertigen Bauwerks durch einen Bauträger ist in aller Regel der Leistungsumfang pauschaliert.
Der Leistungsumfang pauschaliert die nach den anerkannten Regeln der Technik erforderlichen Leistungen, um den Vertragszweck, in diesem Fall die Schlüsselfertigkeit, zu erreichen.
Den meisten Verträgen liegen aber die Leistungsbeschreibungen des Bauträgers zugrunde.
Das was in der Leistungsbeschreibung steht, ist vertraglich vereinbart, und muss tatsächlich vom Bauträger erbracht werden.
Das Leistungsverzeichnis des Bauträgers sollten Sie sorgfältig prüfen,um nicht mit zusätzlichen Kosten rechnen zu müssen.
Das Leistungsverzeichnis des Bauträgers sollte in jeder Position eine genaue Angabe der verwendeten Materialien enthalten über:
- Mengen
- Qualität
- Inhaltsstoffe
- Preise für einzelne Bauteile
- Preise für einzelne Bauleistungen
Das sollte im Festpreis enthalten sein:
- Aushebung der Baugrube
- Abtransport und Deponierung des Erdaushubes
- Gründung (Fundamente oder Bodenplatte)
- Keller und Kellerdecke
- Kellertreppe
- Elektroinstallation
- Wasseranschluss
- Leitungsführung von den Gas-, Wasser- und Stromanschlüssen zum Zählerkasten im Erdgeschoß
Es ist sehr schwierig, die einzelnen Bau- und Leistungsverzeichnisse miteinander zu vergleichen.
Durch Vergleichen der unterschiedlichen Baubeschreibungen der Bauträger und der Gesamtpreise pro Quadratmeter Wohnfläche kann man in der Vergleichstabelle erkennen, welcher Bauträger der günstigste ist.
Hüten Sie sich vor außergewöhnlich billigen oder günstigen Bauträgerangeboten.
Das haben schon viele Bauherren bereut!
Der Bauvertrag
Gewährleistungszeit - fünf oder zwei Jahre
Der Bauträger ist immer teurer in der Gesamtsumme als die Beauftragung von Bauunternehmern.
Der Bauträger trägt das Risiko aller von ihm beauftragten Sub-Unternehmer.
Lt. Bürgerlichem Gesetzbuch beträgt die Gewährleistungszeit grundsätzlich fünf Jahre.
Oftmals versuchen die Bauträger in dem Bauvertrag, die VOB Teil B den Paragraph 13 als Zusatz zum Vertrag zu vereinbaren.
VOB, Teil B Paragraph 13 verkürzt die Gewährleistungszeit auf zwei Jahre, der Zusatz zum Bauvertrag ist nur dann wirksam, wenn die Rechtsfolgen dieser Vereinbarung zwischen dem Bauträger und dem Bauherrn erörtert und der Bauherr darüber nachhaltig belehrt wurde.
Der Bauherr sollte so einen Vertrag nicht unterschreiben.
Gemeinsam mit dem Bausachverständigen prüfen Sie die Angebote.
Der Bauträger verkauft seine Häuser einzeln und über einen Notar an den Bauherrn.
Der Bauträger macht mit einem Käufer einen Vorvertrag in dem festgehalten wird, was vereinbart wurde.
Der Bauträger ist ausschließlich Ihr Geschäfts- und Vertragspartner.
Der Käufer hat vor der Hausabnahme keine Weisungsbefugnisse auf der Baustelle.
Der Bauträger ist gegenüber dem Käufer alleine verantwortlich für die vertragsgemäße Ausführung der Bausache.
Lassen Sie das Grundstück vor Vertragsabschluss vermessen.
Das Grundstück oder die Wohnfläche des Hauses ist kleiner oder größer als ursprünglich vorgesehen.
Für diesen Fall sollte der Kaufvertrag eine Zusatzklausel enthalten, dass sich diese Position im Kaufpreis ändert.
Für die Vergrößerung von Grundstück oder Wohnfläche sollte eine Höchstgrenze vereinbart werden, damit Ihre Finanzierung beibehalten werden kann.
Der Bauträger nennt Ihnen einen Termin, wann Sie einziehen können.
Ist das Haus nicht fertig, wird es problematisch werden.
Sie sollten eine Vertragsstrafe vereinbaren.
Der Zahlungsplan
Die Käufer zahlen einen Festpreis, der möglichst alle Kostenpunkte für Haus und Grundstück umfassen sollte.
Eine Aufschlüsselung des Festpreises nach Kostengruppen erfahren Bauinteressenten vom Anbieter in der Regel nicht.
Der Bauträger erstellt mit Ihnen als Käufer einen Zahlungsplan auf.
Der Bauträger muss zur Absicherung Ihrer Zahlungen die Vorgaben der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) einhalten.
Die Käufer erhalten meistens einen Festpreis, der möglichst alle Kostenpunkte für Grundstück und Haus umfassen sollte.
Der Bauträger macht normalerweise keine Aufschlüsselung des Festpreises nach den Kostengruppen.
Der Bauträger weist lediglich den anteiligen Preis für das Grundstück aus.
Der Bauherr bezahlt nach Vertragsabschluss nichts.
Der Bauträger bekommt nach Fertigstellung des Rohbaus eine Abschlagzahlung von 40 Prozent bis 50 Prozent vom Gesamtkaufpreis.
Der Bauträger bekommt Ratenzahlungen durch den Bauherrn, die Zug um Zug erfolgen.
Der Bauträger sollte eine förmliche Abnahme vereinbaren.
Der Bauherr kann aber fünf Prozent des Kaufpreises als Sicherheit einbehalten, falls während der Gewährleistungsfrist Schäden auftreten.
Die Ratenzahlungen für das Grundstück und das Haus sind kein Anspruch auf diese.
Erst nach dem Notartermin sind Sie Eigentümer des Grundstückes und des Hauses.
Erst wenn das Haus fertig gestellt und vollständig bezahlt ist, wird das Grundstück im Grundbuch auf Ihren Namen überschrieben.
Die Hausplanung
Der Bauträger plant die einzelnen Hausobjekte entweder alle gleich oder in verschiedenen Haustypen.
Der Bauablaufplan
Der Bauträger vergibt die Bauarbeiten meistens an andere Firmen der Baubranche (sogenannte Subunternehmer).
Der Bauträger baut auf vorhandenen Grundstücken frei stehende Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften oder Reihenhäuser.
Der Bauträger hat auf der Baustelle die Weisungsbefugnis an die ausführenden Firmen.
Die Schlussabnahme
Nach Fertigstellung wird Ihnen das Grundstück und das Haus übereignet.
Nach Fertigstellung muss der Bauträger eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch für Sie eintragen lassen.
Der Bauträger wird das Grundstück im Grundbuch beim Notar auf den Namen des Käufers des Hauses überschreiben, aber erst, wenn das Haus fertig gestellt und vollständig bezahlt ist.
Vereinbaren Sie eine Vertragsstrafe für den Fall einer verspäteten Fertigstellung.
Die Gewährleistung
Auf Gewährleistungsfrist achten.
Die Mängelhaftung gilt für fünf Jahre.
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