Erbpacht
Erbpacht - Grundstück - Erbpachtvertrag - Erbbauzins - Erbbaurecht
Die Erbpacht
Die Erbpacht ist ein Grundstück auf Zeit.
Die Erbpachtverträge haben meist eine Laufzeit von 60 bis 99 Jahren.
Das Erbpachtgrundstück gehört Ihnen pachtweise für 60 bis 99 Jahre.
Die Erbpachtverträge von Kirchen, und solche von anderen Anbietern, können unterschiedlich ausgestaltet sein.
Der Pächter eines Erbpachtgrundstücks hat für die Laufzeit ähnliche Rechte wie ein Eigentümer.
Finanzielle Belastung bei der Erbpacht
Für die Nutzung des Grundstücks ist ein Erbbauzins zu entrichten.
Der Erbbauzins kann einmalig oder jährlich gezahlt werden.
Bei Erbpachtgrundstücken ist die Monatsbelastung meist geringer als beim Kauf
eines Grundstücks.
Allerdings steigen die Kosten der Monatsbelastung im Laufe der Zeit.
Manche Hypothekenbanken stehen dem Erbbaurecht eher skeptisch gegenüber, da das Grundstück nicht dem Bauherrn gehört.
Vertragsmodalitäten bei Erbpachtverträgen
Die Vertragslaufzeit der Erbpachtverträge lässt sich von beiden Seiten nicht ohne weiteres verkürzen.
Erbpachtverträge müssen vor einem Notar abgeschlossen werden.
Der Notar veranlasst die Eintragung des Erbbaurechts in die Abteilung II des Grundbuches.
Auf dem Grundbuchamt wird im Erbbaugrundbuch ein Grundbuchblatt angelegt.
Im Erbbaugrundbuch im Grundbuchblatt können Grundpfandrechte eingetragen werden.
©Deutscher Bauzeiger 16.1.1 Grundstück - Erbpacht