Erbpacht öffentlich
Erbpacht - öffentlich - Grundstück - Stadt - Gemeinde
Die Erbpacht oder das Erbbaurecht
Die Alternative zum Grundstückskauf ist die Erbbaupacht.
Manche Einrichtungen von Städten und Gemeinden vergeben Grundstücke im Erbbaurecht.
Vorteil der Erbpacht
Es fallen keine Kosten für den Erwerb des Grundstücks an.
Die Laufzeit der Erbpacht
Allerdings ist für die gesamte Laufzeit - meist 50 / 60 oder 99 Jahre - ein Erbbauzins zu zahlen.
Das Erbbaurecht
Ihr Erbbaurecht ist unkündbar.
Sie können es aber veräußern und vererben.
Der Erbbauzins
Manche Träger bieten kinderreichen Familien besonders niedrige Erbbauzinsen von jährlich zwei bis drei Prozent des Grundstückswertes an.
Der Erbbau-Zinssatz
Üblich ist ein Erbbau-Zinssatz jährlich von 3,5 bis 5 Prozent.
©Deutscher Bauzeiger 16.2.1 Grundstück - Erbpacht - Erbpacht öffentlich