Finanzamt
Finanzamt - Grunderwerbssteuer - Unbedenklichkeitsbescheinigung
Die Grunderwerbssteuer
Der Notar ist gesetzlich verpflichtet eine Kopie des Grundstückskaufvertrages der Grunderwerbssteuerstelle des Finanzamtes zu übersenden.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung
Nach der Zahlung der Grunderwerbsteuer wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt ausgestellt.
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