Erbpacht kirchlich
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Erbpacht kirchlich
Die alternative zum Grundstückskauf ist die Möglichkeit ein Grundstück auf Dauer zu pachten.
Manche kirchlichen Einrichtungen, vergeben Grundstücke in Erbpacht, rechtlich Erbbaurecht genannt.
Vorteil im Erbbaurecht
Es fallen keine Kosten für den Erwerb des Grundstückes an.
Das Grundstück im Erbbaurecht
Allerdings ist für die gesamte Laufzeit - meist 99 Jahre - ein Erbbauzins zu zahlen.
Manche Einrichtungen bieten kinderreichen Familien besonders niedrige Erbbau - Zinssätze von jährlich zwei bis drei Prozent des Grundstückswertes an.
Die Grundstückspacht
Üblich ist ein Erbbau-Zinssatz von vier bis sechs Prozent.
Ihr Erbbaurecht / Erbpacht ist unkündbar. Sie können es aber veräußern und vererben.
©Deutscher Bauzeiger 16.2.2 Grundstück - Erbpacht - Erbpacht kirchlich