Erschließungsbeitrag Bescheinigung
Erschließungsbeitrag - Bescheinigung - Gebühren - Gemeinde
Erschließungsbeitrag Bescheinigung
Auskünfte über Erschließungsbeiträge für Grundstücke können Sie bei den Gemeinden telefonisch, online oder per Fax einholen.
Bescheinigungen über Erschließungsbeiträge (z.B. für Kreditinstitut, Verkauf) können Sie schriftlich unter Angabe des Grundstücks (Flurstücksnummer, Straße, Hausnummer) sowie online bei den Gemeinden anfordern.
Gebühren
Die Gebühren richten sich nach dem Aufwand (§ 4 Verwaltungsgebührensatzung und Nr. 8 Gebührenverzeichnis). Sie betragen in der Regel zwischen 30,-- € und 50,-- €.
Füllen Sie das Formular aus und senden es an die Gemeinde.
Die von Ihnen gewünschte Bescheinigung wird Ihnen mit dem Forderungsbescheid per Post zugestellt.
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