Erschließungsbeitragspflicht Hinterliegergrundstücke
Erschließungsbeitragspflicht - Hinterliegergrundstück - Vorderliegergrundstück - Erschließungsbeitrag
Erschließungsbeitragspflicht Hinterliegergrundstücke
Hinterliegergrundstücke sind solche, die nicht direkt an eine Straße angrenzen, sondern hinter einem an der Straße angrenzenden Grundstück, das von der Straße erschlossen ist, anliegen.
Die Heranziehung solcher Hinterliegergrundstücke zum Erschließungsbeitrag ist ein in Praxis und Rechtsprechung umstrittenes Thema.
Das OVG Lüneburg hat mit Urteil vom 11.06.2010 (AZ: 9 LB 182/08) nun klargestellt, dass das Miteigentum an einem Vorderliegergrundstück ausreichen kann, um auch die Erschließungsbeitragspflicht des Hinterliegergrundstücks auszulösen.
©Deutscher Bauzeiger - Bauamt - Antrag an Gemeinde - Erschließungsbeitragspflicht