Gesundheitsamt Praxisgründung
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Gesundheitsamt Praxisgründung
Ohne Wasserprobe keine Praxiseröffnung
Bei Praxisneugründungen oder Praxisgründungen im Zuge eines Standortwechsels der Praxis kommt es in der Regel nach der Fertigstellung des Praxisausbaus zu einer Abnahme durch das zuständige Bauamt und den betreffenden Institutionen wie Gesundheitsamt, Hygiene, Sozialmedizin, Behindertenstelle und so weiter.
Diese Abnahmenotwendigkeit wird auch noch einmal durch Ihre Fachrichtung bestimmt.
Unter anderem wird bei der Abnahme eine mikrobiologische Wasseruntersuchung verlangt.
Es kann vorkommen, dass sich schädliche Bakterien als unerwünschte Bewohner im Trinkwassernetz einnisten oder bereits vorhanden sind.
Pseudomonas aeruginosa ist beispielsweise ein bedeutender "Krankenhauskeim", welcher nicht unbedingt in einer neuen Arzt- oder Zahnarztpraxis vorkommen sollte.
Am Untersuchungsergebnis hängt die Eröffnung der neuen Arzt- oder Zahnarztpraxis wie an einem seidenen Faden!
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