Höhenpunkt Baugelände
Höhenpunkt - Nivellementnetz - Haupthöhennetz - Nullpunkte - Höhenkoten - Höhenlinie
Höhenpunkt des Baugeländes erfahren
Es beruht im Wesentlichen auf Messungen für das Staatliche Nivellementnetzes 1. Ordnung 1976 (SNN 76) in den neuen Bundesländern und dem Deutschen Haupthöhennetz (DHHN 85) aus den alten Bundesländern sowie aus Verbindungsmessungen zwischen den beiden Systemen, die Anfang der 90er Jahre erfolgten.
Auf Grund der unterschiedlichen Nullpunkte (Pegel Kronstadt bzw. Amsterdam) und anderer Reduktionen bei der Erdschwere sind die Höhen nicht direkt miteinander vergleichbar.
Darstellung von Höhen
Je nach den spezifischen Anforderungen des darzustellenden Gebietes, bzw. was nach den Angaben des Aufträgers besonders hervorgehoben werden muss, gibt es verschiedene Möglichkeiten die Geländesituation in Lageplänen, in Karten oder auf Sonderzeichnungen darzustellen.
Wenig bewegtes Gelände / großmaßstäbige Pläne
Es wird ein ausreichendes Höhenraster auf dem Gelände gemessen, auf Extrawunsch auch alle fünf Meter (5m-Raster), zehn Meter (10m-Raster) etc.
Der einzelne Höhenpunkt wird durch sog. "Höhenkoten", einem Punkt mit nebenstehender Zahl gekennzeichnet.
Wenig bewegtes Gelände mit vereinzelten Erhebungen und Senkungen in großmaßstäbigen Plänen:
- Höhenkoten
- Böschungsschraffur: Ober- und Unterkante werden als Linien, der Verlauf des Gefälles durch Schraffen gekennzeichnet.
Die Böschungsschraffur wird verwendet, wenn das Gefälle zu steil ist, um eine hinreichend genaue Höhenlinieninterpolation (s.u.) durchführen zu können.
Stark bewegtes natürliches Gelände bzw. Steinbrüche und Kiesgruben in großmaßstäbigen Plänen, bzw. für weite Gebiete in kleinmaßstäbigen topographischen Karten:
- Höhenkoten
- Böschungsschraffuren
- Höhenlinien Horizontalprojektionen der Kurven (z.B. um einen Berg herum), die Geländepunkte
- gleicher Höhe miteinander verbinden.
Die Höhenlinien werden durch Interpolation zwischen den Höhenkoten gebildet.
Dabei wird in Abhängigkeit von Höhendifferenz und Entfernung zwischen zwei Punkten die Lage der Höhenlinie(n) zwischen diesen zwei Punkten ermittelt.
©Deutscher Bauzeiger - Bauamt Antrag an Gemeinde - Höhenpunkt