Kampfmittelfreiheitsbescheinigung
Kampfmittelfreiheitsbescheinigung - Kampfmittel - Freiheitsbescheinigung - Blindgänger - Kampfmittelbergungsdienst
Kampfmittelfreiheitsbescheinigung
Teilbereiche von Stadtgebieten sind noch nicht abschließend von den Überresten des zweiten Weltkrieges geräumt.
Um sicher zu gehen, dass sich auf Ihrem Grundstück keine Blindgänger befinden, erteilt die untere Bauaufsichtsbehörde Baugenehmigungen für diese Bereiche nur unter Vorlage einer Kampfmittelfreiheitsbescheinigung des Kampfmittelbergungsdienstes.
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