Leichtflüssigkeitsabscheider
Leichtflüssigkeitsabscheider - Abwasser - Abscheider - Abscheideranlage - DIN
Leichtflüssigkeitsabscheider
Das Niederschlagswasser ist auf dem Grundstück in schadloser Form vorzugsweise zu versickern.
Abwasser, das mit Fetten, Leichtflüssigkeiten, Kraftstoffen belastet ist, muss über eine ausreichend bemessene Abscheideranlage vorgereinigt werden.
Die Abscheideranlage muss der gültigen DIN und DIN-EN entsprechen.
Leichtflüssigkeitsabscheider sind bei der unteren Wasserbehörde antragspflichtig.
Erforderliche Unterlagen des Antragstellers:
- Lageplan mit allen Grundstücksgrenzen (Auszug aus Flurkarte oder Grundbuch).
Der Standort muss eindeutig erkennbar sein.
©Deutscher Bauzeiger - Bauamt - Antrag an Gemeinde - Leichtflüssigkeitsabscheider