Überfahrbaulast

Überfahrbaulast - Baulast - Nutzungsänderung - Überfahrtsrecht - Baulastenverzeichnis - Grunddienstbarkeit - Grundbuch

Die öffentliche Überfahrbaulast im öffentlich-rechtlichen Baulastenverzeichnis

Eine Baugenehmigung kann von einer öffentlichen Baulast abhängig gemacht werden.

Eine Nutzungsänderung eines bestehenden Gebäudes kann von einer öffentlichen Baulast abhängig gemacht werden.

Eine öffentliche Baulast kann eine Feuerwehrzufahrt sein.

Eine Überfahrbaulast für die Feuerwehr wird notwendig ab einer bestimmten Höhe eines Gebäudes.

Eine Überfahrbaulast für die Feuerwehr wird notwendig ab einer bestimmten Anzahl von Personen in einem Gebäude.

Die öffentliche Überfahrbaulast im öffentlich-rechtlichen Baulastenverzeichnis kann nur gelöscht werden, wenn die rechtlichen Voraussetzungen an dem Gebäude entfallen sind.

Die öffentliche Überfahrbaulast eingetragen als Grunddienstbarkeit im Grundbuch

Die öffentliche Überfahrbaulast kann auch als Grunddienstbarkeit im Grundbuch eingetragen werden.

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