Meldung archäologischer Funde
Meldung - archäologischer Funde - Artefakte - Baugrube - Veranlasserprinzip
Meldung archäologischer Funde; in Bayern gilt das Veranlasserprinzip
Wenn Sie in Bayern Ihre Baugrube selber ausschachten, sollten Sie keine Brille aufsetzen und Ihre Neugierde im Zaum halten.
Der Bauherr, der beim ausschachten der Baugrube auf archäologische Funde bzw. Artefakte stößt, hat in Bayern die Arschkarte gezogen.
Der Bauherr in Bayern muss die Kosten der anschließenden archäologischen Grabungen selber bezahlen.
In Nordrhein-Westfalen Hilfe gibt es Hilfe durch die Landesregierung
Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen Ihre Baugrube selber ausschachten, können Sie ihre Brille aufsetzen.
Der Bauherr, der ein Eigenheim baut, und beim ausschachten der Baugrube auf archäologische Funde bzw. Artefakte stößt, kann auf die Hilfe der Landesregierung hoffen.
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