Beseitigung Baudenkmal
Denkmalschutzrechtliche Erlaubnis zur Beseitigung eines Baudenkmals
Beseitigung - Baudenkmal - Gemeinde - Bauaufsichtsbehörde
Die Beseitigung von baulichen Anlagen - Baudenkmal ist bei der Gemeinde und der unteren Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen.
Die Beseitigung einer baulichen Anlage darf frühestens einen Monat nach der Anzeige erfolgen.
Der Beginn der Beseitigung muss ebenfalls eine Woche vorher noch einmal angezeigt werden.
Ein Formular zur denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis zur Beseitigung eines Baudenkmals finden Sie bei ihrer zuständigen Gemeinde oder online.
In der Anzeige geben Sie an, wer der Antragsteller ist.
Das Baugrundstück wird genau definiert.
Das Vorhaben muss genauer beschrieben werden:
- Gebäudeklasse des bleibenden Gebäude
- Ist das Gebäude ein Baudenkmal?
- Ist das Gebäude in die Denkmalliste eingetragen?
Zusätzlich müssen folgende Dokumente eingereicht werden:
- Amtlicher Lageplan
- Bei Gebäuden, die an einer oder mehr Seiten an ein Nachbargebäude anschließt muss ein Standsicherheitsnachweis für die Nachbargebäude erbracht werden.
©Deutscher Bauzeiger 29.2.13 Bauamt - Antrag an Bauamt - Denkmalschutzrechtliche Erlaubnis Beseitigung Baudenkmal