Regenwasseranlage
Nutzung einer Regenwasseranlage
Regenwasser - Bauamt - Trinkwasser - Nutzung - Gartenbewässerung
Die Nutzung von Regenwasser kann sich für Sie lohnen.
Regenwasser kann in Toiletten, als Gartenbewässerung oder für den Betrieb von Waschmaschinen benutzt werden.
Regenwasser darf dabei jedoch nicht in das öffentliche Trinkwassernetz gelangen.
Die hygienischen Risiken durch den Betrieb einer Regenwasseranlage tragen Sie als Betreiber.
Errichtung einer Regenwasseranlage
Für die Errichtung einer Regenwasseranlage muss ein Antrag an das zuständige Bauamt gestellt werden.
Die Anlage darf vor der Abnahme durch das Bauamt nicht in Betrieb genommen werden.
Holen Sie sich zusätzlich vor der Inbetriebnahme der Regenwasseranlage die Zustimmung des zuständigen Wasserwerks.
Das Betreiben einer Regenwasseranlage muss außerdem dem örtlichen Gesundheitsamt gemeldet werden.
Die Installation der Regenwasseranlage muss durch ein Fachunternehmen erfolgen.
Alle Entnahmestellen für Regenwasser müssen mit einem Schild „Kein Trinkwasser“ gekennzeichnet sein.
Antrag auf die Errichtung einer Regenwasseranlage
- Grundstückseigentümer
- Grundstück / Gebäude
- Zweck der Regenwasseranlage (Gartenbewässerung, Haushalt, etc.)
- Beschreibung / Skizze der Regenwasseranlage
- Installationsunternehmen
- Voraussichtlicher Fertigstellungstermin
©Deutscher Bauzeiger 29.2.21 Bauamt - Antrag an Bauamt - Regenwasseranlage