Schlagraum
Antrag auf Verbrennung von Schlagraum
Verbrennung - Feuer - Regeln - Antrag - Gemeinde
Es darf nur Baum-, Strauch und Heckenabschnitt ab 2 m³ verbrannt werden.
Schlagraum darf nur außerhalb von bebauten Ortsteilen und außerhalb von Kurgebieten verbrannt werden.
In jeder Gemeinde sind bestimmte Zeiten zum Verbrennen von Schlagraum vorgesehen.
Das Verbrennen von Schlagraum muss bei der Gemeinde rechtzeitig vorher angezeigt werden.
Bei der Gemeinde muss folgendes angezeigt werden:
- Ausmaß des Schlagraums
- Brandort
- Zeitraum der Verbrennung
Beim Verbrennen von Schlagraum sind verschiedene Regeln einzuhalten:
Mindestabstände zu Ortsteilen, Gebäuden und Verkehrsflächen sind einzuhalten.
Erfragen Sie die Mindestabstände bei Ihrer zuständigen Gemeinde.
Es dürfen keine Belästigungen durch den Rauch entstehen.
Die Ausbreitung des Feuers muss in jedem Fall verhindert werden.
Der Schlagraum muss zum Verbrennen auf einem Haufen der 3,50m nicht überschreitet angeordnet werden.
Es dürfen keine anderen Stoffe außer Papier zum Schlagraum hinzugefügt werden (insbesondere Öle oder Abfälle).
Bei starkem Wind darf kein Schlagraum verbrannt werden.
Das Feuer muss von einer erwachsenen Person beaufsichtigt werden.
©Deutscher Bauzeiger 29.2.28 Bauamt - Antrag an Bauamt - Antrag auf Verbrennung von Schlagraum