Vollbiologische Kleinkläranlage
Die Errichtung einer vollbiologischen Kleinkläranlage
Grundstücke - Abwasseranlage - Kleinkläranlage
Auf Grundstücken, die nicht an die zentrale Abwasseranlage der Gemeinde angeschlossen werden können, muss eine vollbiologische Kleinkläranlage errichtet werden.
Auf Grundstücken, für die von der Gemeinde eine dauerhafte dezentrale Entsorgung vorgesehen ist, muss eine vollbiologische Kleinkläranlage errichtet werden.
Für die Errichtung einer vollbiologischen Kleinkläranlage müssen Sie einen Antrag an das Bauamt stellen.
Kleinkläranlagen sind genehmigungspflichtig.
Antrag zur Errichtung einer vollbiologischen Kleinkläranlage
Im Antrag zur Errichtung einer vollbiologischen Kläranlage muss enthalten sein:
- Lage der Einleitstelle
- Standort der Kleinkläranlage
- Lageplan 1:500
- Ausführungszeichnungen der Klärgrube
Zur bauaufsichtlichen Prüfung müssen Sie folgende Unterlagen jederzeit bereithalten:
- die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung
- ein Betriebstagebuch
- das Protokoll der Dichtigkeitsprüfung
- die Bescheinigung über die Einweisung in die Betriebsführung
©Deutscher Bauzeiger 29.2.3 Bauamt - Antrag an Bauamt - Errichtung einer vollbiologischen Kleinkläranlage