Wasserläufe
Genehmigungspflichtige Vorhaben an Wasserläufen
Wasserbehörde - Niederschlagswasser - Wasserrechtliche Genehmigung - Bauvorhaben
Für manche Bauvorhaben benötigen Sie eine wasserrechtliche Genehmigung:
- bei geringem Abstand zu Deichen (siehe Deichordnung)
- bei geringem Abstand (weniger als 10 Meter) zu einem Gewässer dritter Ordnung (Graben und Bäche)
- bei geringem Abstand (weniger als 40 Meter) zu einem Gewässer zweiter Ordnung
- bei notwendiger temporärer Grundwasserhaltung oder – Absenkung
- wenn Niederschlagswasser punktuell oder über eine Mulden-Rigolen-Versickerung abgeführt werden soll
- wenn Niederschlagswasser in ein Gewässer eingeleitet werden soll
- wenn Niederschlagswasser breitflächig (auf einer Fläche von mehr als 300 m2) versickern soll
- wenn eine Wasser-Wasser-Wärmepumpe auf dem Grundstück eingebaut werden soll
In allen Fällen müssen Sie einen Antrag auf Genehmigung stellen.
Zusätzlich zu Ihrem Antrag müssen Sie folgende Unterlagen hinzufügen:
- Erläuterungsbericht
- Lageplan mit eingezeichnetem Bauvorhaben und betroffenen Grundstücken
- Lageplan (1:1000) mit genauer Lage zum Gewässer
- Schnitt durch Bauvorhaben und Gewässer
In besonderen Fällen benötigen Sie außerdem:
- Schnitt mit Aushubtiefe
- Nachweis Sicherung gegen drückendes Wasser
- Entwässerungsplan
- Querschnitte Versickerungsmulde /-schacht
- Hydraulische Bemessung
- Anlagendimensionierung
- Abstand zu Nachbargebäuden
- Vermassung Versickerungsanlage
- Angaben über die Versickerungsfähigkeit des Bodens
- Beschreibung der Anlage (Material, Kältemittel, Messeinrichtungen)
Für jede wasserrechtliche Genehmigung müssen Sie sich bei Ihrer unteren Wasserbehörde informieren.
©Deutscher Bauzeiger 29.2.16 Bauamt - Antrag an Bauamt - Genehmigungspflichtige Vorhaben an Wasserläufen