Nutzungsaufnahme
Anzeige der Nutzungsaufnahme
Gebäude - Nutzungsaufnahme - Baubehörde - Anzeige
Bevor Sie Ihr neues Gebäude benutzen wollen, müssen Sie eine Nutzungsaufnahme bei Ihrer Baubehörde anzeigen.
Eine Anzeige der Nutzungsaufnahme muss in der Regel mindestens 2 Wochen vorher bei der Baubehörde schriftlich eingegangen sein.
Für Gebäude, die verfahrensfrei erstellt werden konnten, muss keine Nutzungsaufnahme angezeigt werden.
In der Anzeige zur Nutzungsaufnahme geben Sie an:
- Wer der Bauherr ist
- Um welches Bauvorhaben es sich handelt
- Die Adresse des Baugrundstücks
- Tag der Nutzungsaufnahme
- Nummer und Datum der Baugenehmigung
- Eventuelle Standsicherheitsbescheinigung
- Eventueller Brandschutznachweis
©Deutscher Bauzeiger 26.2.5 Bauamt - Anzeige an Bauamt - Anzeige der Nutzungsaufnahme