Meldung Dichtheitsprüfung Entwässerungsanlagen
Die Meldung zur Dichtheitsprüfung von Entwässerungsanlagen
Abwasserleitungen - Dichtheit - Grundstücksgrenze
Alle privaten Abwasserleitungen müssen von Sachverständigen auf ihre Dichtheit geprüft werden.
Die privaten Abwasserleitungen laufen bis zur Grundstücksgrenze.
Der Eigentümer der Entwässerungsanlage trägt die Kosten für die Dichtheitsprüfung.
Die Dichtheitsprüfung von Entwässerungsanlagen soll verhindern, dass Abwasser in Boden und Grundwasser gelangt.
Bei Neubauten muss die Entwässerungsanlage schon während dem Bau auf Dichtheit geprüft werden.
In Wasserschutzgebieten muss die Dichtheitsprüfung alle 5 Jahre wiederholt werden.
Für alle anderen Entwässerungsleitungen gilt eine Neu-Überprüfung spätestens alle 20 Jahre.
Wenn Sie als Bauherr keine Dichtheitsprüfung durchführen lassen, machen Sie sich strafbar und können für eventuelle Schäden haftbar gemacht werden.
Lesen Sie mehr zur Dichtheitsprüfung im Kapitel „Prüfung Abwasserkanal“.
©Deutscher Bauzeiger 28.2.4 Bauamt - Anzeige laut Gesetz - Meldung Dichtheitsprüfung Entwässerungsanlagen