Bauzeichnungen Schnitte
Bauantrag Bauzeichnungen Schnitte
Bauantrag - Bauzeichnungen - Schnitte - Maßstab - Brandverhalten
Die Schnitte gehören zu den Standard-Bauzeichnungen, die im Bauantrag mit abgegeben werden müssen.
Alle Schnitte für den Bauantrag müssen im Maßstab 1:100 dargestellt sein.
In den Bauzeichnungen der Schnitte müssen enthalten sein:
- der Maßstab
- alle erforderlichen Maßangaben, auch Maße der Fenster und Türen
- das Brandverhalten der jeweiligen Baustoffe (Feuerwiderstandsklasse)
Auf den Schnitten müssen dargestellt werden:
- Höhen des Erdgeschossfußbodens über NN
- Schnitt der geplanten und vorhandenen Geländehöhe
- Aufschüttungen und Abgrabungen
- Dachneigung
- alle Maße, die für die Bestimmung der Geschossflächenzahl erforderlich sind
- Maße der Außenwände
- lichte Raumhöhen
©Deutscher Bauzeiger 22.2.13 Bauamt - Bauantrag Bauzeichnungen Schnitte