Brandschutznachweis
Der Brandschutznachweis zum Bauantrag
Der Brandschutznachweis
Die Gebäude, die im Freistellungsverfahren durchgeführt werden, benötigen keinen Brandschutznachweis.
Bei mehreren Gebäuden benötigen Sie für jedes Gebäude einen einzelnen Brandschutznachweis.
Für jedes Gebäude, das einen Bauantrag benötigt, muss ein Brandschutznachweis erarbeitet werden.
Die notwendigen Formulare erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Baubehörde.
Zu einem Brandschutznachweis gehören Darstellungen in den Bauzeichnungen.
Darstellung von Brandschutz in den Bauzeichnungen:
- Brandwände
- Feuerwiderstände von Bauteilen
- Klassifizierungen von Öffnungsabschlüssen
- Darstellung der Rettungswege
- Darstellung von Notausgängen
Der Brandschutznachweis zum Bauantrag
Ein Brandschutznachweis darf nur von berechtigten Personen erstellt werden.
Zu den berechtigten Verfassern eines Brandschutznachweises gehören Ingenieure und Architekten.
Der berechtigte Verfasser erstellt ein Brandschutzkonzept.
Das Brandschutzkonzept wird durch das zuständige Brandschutzamt oder einen externen Prüfer geprüft.
Der Brandschutznachweis richtet sich nach den vorgeschriebenen Brandschutzvorschriften.
Das Gebäude muss die erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung der Brandschutzvorschriften erfüllen.
©Deutscher Bauzeiger 22.2.19 Bauamt - Bauantrag - Brandschutznachweis zum Bauantrag