Feuerungsanlagen
Feuerungsanlagen
Technische Angaben über Feuerungsanlagen
Wenn Sie über eine Feuerungsanlage in Ihrem Gebäude verfügen, muss eine Bescheinigung über die technischen Angaben über Feuerungsanlagen zum Bauantrag abgegeben werden.
Feuerungsanlagen dürfen erst in Betrieb genommen werden, wenn ihre Sicherheit bescheinigt wurde.
Die Bescheinigung über die technischen Angaben der Feuerungsanlage kann von einem Bezirksschornsteinfegermeister ausgefüllt werden.
Mit der Bescheinigung wird sichergestellt, dass Verbrennungsabgase sicher abgeführt werden.
Mit der Bescheinigung wird die Brandsicherheit Ihrer Feuerungsanlage sicher gestellt.
Den Vordruck „Technische Angaben über Feuerungsanlagen“ erhalten Sie von Ihrer zuständigen Baubehörde oder auch online.
©Deutscher Bauzeiger 22.2.26 Bauamt - Bauantrag - Technische Angaben über Feuerungsanlagen