Zustimmungserklärung

Zustimmungserklärung des Angrenzers

Oft muss, vor allem in dicht bebauter Nachbarschaft, eine Zustimmung der Angrenzer zum Bauantrag eingeholt werden.

Diese Zustimmung wird oft auch Angrenzereinverständnis, Nachbareinverständnis, Angrenzerzustimmung oder nachbarliche Zustimmung genannt.

Die Zustimmung der Angrenzer ist vor allem dann wichtig, wenn eine Baulast oder eine Abstandsflächenübernahme eingetragen werden soll.

Durch die Zustimmung der Angrenzer sichert sich die Baubehörde vor späteren Klageverfahren ab.

Die Zustimmung eines Angrenzers gilt auch im Falle eines Eigentümerwechsels und somit auch für einen späteren Käufer des Grundstückes.

Gehen Sie immer persönlich auf die angrenzenden Nachbarn zu.

Erklären Sie Ihnen Ihr Bauvorhaben und holen Sie deren Zustimmung ein.

Vordrucke für die Zustimmung der Nachbarn bekommen Sie in Ihrer zuständigen Baubehörde.

Mit dieser Geste können Streitigkeiten oder Unstimmigkeiten oft vorgebeugt werden.

Als Bauherr müssen Sie vorsichtig sein. Für die Zustimmung Ihrer Nachbarn sollten Sie kein Geld bezahlen, da das zu späteren Streitigkeiten und Missverständnissen vor der Baubehörde führen kann.

Die Zustimmung der Angrenzer wird nicht in das Grundbuch oder das Baulastverzeichnis eingetragen.

Widerruf einer Zustimmungserklärung eines Angrenzers

Eine Zustimmung eines Angrenzers kann nach Eingang bei der Baubehörde nicht mehr widerrufen werden.

Vor dem Eingang bei der Behörde ist ein Widerruf des Angrenzers noch möglich.

Ein Widerruf einer Zustimmung sollte man immer gleichzeitig an die Baubehörde und den Bauherrn schicken.

©Deutscher Bauzeiger 22.2.28 Bauamt - Bauantrag - Zustimmungserklärung des Angrenzers