Amtlicher Lageplan zum Bauantrag
Amtlicher Lageplan Bauantrag - Bauvorlage - Bauanzeigeverfahren
Der amtliche Lageplan zum Bauantrag
Zu einem Bauantrag gehört laut der Bauvorlagenverordnung immer auch ein amtlicher Lageplan.
Mit dem amtlichen Lageplan kann die Baubehörde überprüfen, ob sich das Bauvorhaben mit allen öffentlich-rechtlichen Vorgaben vereinbaren lässt.
Der amtliche Lageplan ist eines der wichtigsten Dokumente für ein Bauvorhaben.
Der amtliche Lageplan ist die erste Bauvorlage für den städtebaulichen Vorbescheid.
Der amtliche Lageplan ist die erste Bauvorlage für das Bauanzeigeverfahren.
Der amtliche Lageplan ist die erste Bauvorlage für die Baugenehmigung.
Der amtliche Lageplan wird oft auch „Lageplan zum Bauantrag“ genannt.
Der amtliche Lageplan wird von einem öffentlich bestellten Vermesser angefertigt.
Der amtliche Lageplan wird im Maßstab 1:200 angefertigt.
Den amtlichen Lageplan erhalten Sie vom Katasteramt oder Vermessungsamt Ihrer Gemeinde.
Der amtliche Lageplan zum Bauantrag
Auf dem amtlichen Lageplan wird dargestellt:
- Lage des Grundstückes zur Nordrichtung
- Bezeichnung des Baugrundstücks
- Größe des Baugrundstücks
- Flurstücksnummern und Flurstücksgrenzen des Grundstücks
- Angaben zu den Eigentümern
- Bezeichnung der benachbarten Grundstücke
- Höhenlage des Baugrundstücks
- Angrenzende öffentliche Verkehrsflächen
- Bebauungsplan oder Satzungen über das Grundstück
- Erlaubte Art und Nutzung
- Überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen
- Flächen auf dem Grundstück, die von Baulasten oder ähnlichem betroffen sind
- Vorhandene bauliche Anlagen
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