Schriftliche Baugenehmigung
Bauantrag - Baugenehmigung - Roter Punkt
Die schriftliche Baugenehmigung
Nach Prüfung des Bauantrages wird die Baugenehmigung von der zuständigen Baubehörde erteilt.
Die Baugenehmigung wird erteilt, wenn das Gebäude gegen keine Vorschriften des öffentlichen Rechts widerspricht.
In manchen Fällen kann die Erteilung der Baugenehmigung mit Bedingungen und gesonderten Auflagen verbunden sein.
Nachdem der Bauantrag bei der zuständigen Baubehörde mit allen benötigten Unterlagen eingereicht wurde, wird der Antrag auf seine Vollständigkeit und Bewilligung geprüft.
Sie dürfen mit den Bauarbeiten erst beginnen, wenn die Baugenehmigung schriftlich erteilt wurde und Sie den „Roten Punkt“ von der Gemeinde erhalten haben.
Wenn Sie aus Zeitgründen bereits vor der Baugenehmigung mit dem Bau beginnen müssen, können Sie einen Antrag auf eine Teilbaugenehmigung stellen.
Sprechen Sie immer frühzeitig mit der zuständigen Baubehörde.
Die schriftliche Baugenehmigung gilt auch im Falle eines Bauherrenwechsels.
©Deutscher Bauzeiger 25.2.1 Bauamt - Baugenehmigung schriftlich