Bauherrenwechsel
Der Bauherrenwechsel
Rechtsnachfolger - Baugenehmigung - Grundbuchauszug
Bei einem Bauherrenwechsel tritt der neue Eigentümer als Rechtsnachfolger in die Position des Bauantragstellers ein.
Bei einem Bauherrenwechsel gilt für ihn dann entsprechend die Baugenehmigung.
Der neue Bauherr wird durch den Grundbuchauszug als neuer Eigentümer ausgewiesen.
Bei einem Bauherrenwechsel empfiehlt es sich, immer schon im Voraus die Baubehörde zu informieren und die richtige Vorgehensweise persönlich mit der Baubehörde abzusprechen.
Wenn Sie einen Änderungsantrag zum Bauantrag (Tektur) einreichen, sollte eine schriftliche Bestätigung über den Bauherrenwechsel beiliegen.
©Deutscher Bauzeiger 22.2.33 Bauamt - Bauantrag - Bauherrenwechsel