Tekturpläne
Tekturpläne - Änderung Bauantrag
Der Bauantrag wurde bereits zur Prüfung an die zuständige Behörde gegeben oder die Baugenehmigung wurde schon erteilt.
Jetzt sollen aber noch Planänderungen in Teilbereichen, wie Fenster, Traufhöhe oder Balkon vorgenommen werden.
So lange Sie Ihre Baugenehmigung noch nicht in Anspruch genommen haben, kann der Bauantrag geändert werden.
Eine solche Änderung nennt man Tektur.
Je nach Art und Umfang der Änderungen muss entschieden werden, ob es sich um einen Tekturantrag oder um einen neuen Bauantrag handelt.
Um Ihre Änderungen erfolgreich zu Ihrem Bauantrag hinzuzufügen, müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
- schriftliche Beschreibung der Änderungen gegenüber dem ersten Bauantrag
- Neuerstellung aller betroffenen Planunterlagen (Lageplan, Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
- Bei Änderungen der Lage / Größe des Gebäudes berichtigte Baumbestands- und Freiflächengestaltung
- Alle von der Änderung betroffenen Nachweise (Baubeschreibung, Wohn- und Nutzflächenberechnung, Stellplatzberechnung, Baukosten etc.) müssen neu angefertigt und unterschrieben werden
Damit klar ist, um welchen Antrag es sich handelt, müssen alle Bezeichnungen wie im ersten Bauantrag verwendet werden.
Auch die von den Änderungen betroffenen Nachbarn müssen beim Bauamt mit ihren Adressen angegeben werden.
Wenn möglich sollten die Nachbarn die Pläne unterzeichnen, um ihr Einverständnis zu zeigen.
Alle Pläne müssen nach den Vorgaben der Bauvorlagenverordnung angefertigt sein.
©Deutscher Bauzeiger 22.2.31 Bauamt - Bauantrag - Tekturpläne