Bautechnische Bestätigung
Statik - Bautechnisches Genehmigungsverfahren
Die bautechnische Bestätigung im Genehmigungsverfahren
Sie benötigen eine bautechnische Bestätigung, wenn für Ihr genehmigungspflichtiges Bauvorhaben keine bautechnische Prüfung erforderlich ist.
Eine bautechnische Bestätigung muss zum Beispiel bei Wohngebäuden von geringer Höhe erbracht werden.
In diesem Fall muss keine bautechnische Prüfung vorgelegt werden.
Den Vordruck für die bautechnische Bestätigung im Genehmigungsverfahren erhalten Sie von Ihrer zuständigen Baubehörde.
Die bautechnische Bestätigung muss von einem Prüfingenieur oder einem Prüfamt für Statik erstellt werden.
In der bautechnischen Prüfung machen Sie Angaben zu:
- Bauherr
- Baugrundstück
- Genaue Bezeichnung des Bauvorhabens
- Benennung der Verfasser für die bautechnischen Nachweise
©Deutscher Bauzeiger 24.2.4 Bauamt - Bauantrag Statik - Bautechnisches Genehmigungsverfahren