Amtshaftung Bauamt
Amtshaftung - Bauamt - Haftung - Amtsträger - Amtspflicht
Die Amtshaftung im Bauamt
Nach den Grundsätzen der Amtshaftung kommt die Haftung eines Amtsträgers nur dann in Betracht, wenn eine Amtspflicht verletzt wird, die sich konkret auf einen Dritten bezieht.
©Deutscher Bauzeiger - Bauamt - Baurecht – Amtshaftung Bauamt