Baurecht Privat / Öffentlich
Baurecht – Recht – Grundstück – Bauplanungsrecht - privat - öffentlich
Das Baurecht
Das Baurecht beschreibt das generelle Recht einer Person, ihr Grundstück bebauen zu dürfen.
Das Baurecht wird unterteilt in:
- privates Baurecht
- öffentliches Baurecht
Das private Baurecht umfasst:
- alle rechtlichen Grundlagen zum Grundbesitz
- Nachbarrecht
- die rechtliche Regelung von Werkverträgen
Das öffentliche Baurecht umfasst:
- alle Normen des Bauplanungsrechts (Bebaubarkeit von Grundstücken usw.)
- die Regelungen des Bauordnungsrechts (Gestaltungs- und Sicherheitsvorschriften).
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