Betonanker Grundstücksfläche
Betonanker - Grundstücksfläche - Grundstück - Sicherung - OLG Stuttgart - Grundstücksnutzung
Betonanker unterhalb der Grundstücksfläche
Bei in Hanglage gelegenen benachbarten Grundstücken mussten Betonanker zur statischen Sicherung einer tiefer gelegenen Baugrube unterhalb der Grundstücksfläche des höher gelegenen Grundstücks verlegt werden und sollten auf Dauer dort bleiben.
Die Betonanker befanden sich circa 13 bis 16 Meter unterhalb der Bodenplatte des höher gelegenen Hauses.
Dies konnte nach Meinung des OLG Stuttgart keine Auswirkungen auf die Grundstücksnutzung haben, weshalb dann auch keine unstatthafte Beeinträchtigung vorlag.
OLG Stuttgart, 2.12.1993, 7 U 23/93, NJW 1994, 739
Sie können sich als Eigentümer grundsätzlich sowohl gegen Beeinträchtigungen des Luftraums über Ihrem Grundstück, als auch des Erdreichs darunter zur Wehr setzen, es sei denn, die Einwirkungen erfolgen in solcher Höhe oder Tiefe, dass Sie praktisch nicht beeinträchtigt werden.
Düsseldorf, 26.2.2007, 9 W 105/06, NJW 2007, 582
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