Gebäudeklassen
Gebäudeklassen - Gebäude - Bauordnungsrecht - Brandschutzanforderungen - Bauvorhaben
Gebäude werden in folgende Gebäudeklassen eingeteilt:
Gebäude sind im Bauordnungsrecht in Gebäudeklassen eingeteilt.
Mit diesen Gebäudeklassen sind in erster Linie unterschiedliche Brandschutzanforderungen verbunden.
Bei der Einordnung Ihres Bauvorhabens sind folgende Begriffe wichtig:
Gebäudeklasse 1:
- Freistehende Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m² und freistehende land- oder forstwirtschaftlich genutzte Gebäude,
Gebäudeklasse 2:
- Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m²,
Gebäudeklasse 3:
- sonstige Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m,
Gebäudeklasse 4:
- Gebäude mit einer Höhe bis zu 13 m und Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 400 m²,
Gebäudeklasse 5:
- sonstige Gebäude einschließlich unterirdischer Gebäude.
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