SAT Antennen
Aufstellung - Verbot - Gebäude - Eigentumsrecht - Informationsfreiheit – Digitalreceiver
Verbot: Erstellung von SAT Antennen
Jedem Einwohner steht grundsätzlich das Recht auf Informationsfreiheit zu.
Trotzdem kann der Vermieter durch sein Eigentumsrecht die SAT Antennen verbieten.
Gründe dafür sind die Beeinträchtigung des Gesamtbildes des Gebäudes und die Abnutzung der Fassade durch Bohrlöcher.
Das Anbringen einer SAT Antenne kann Ihnen durch den Vermieter untersagt werden, wenn Sie in Ihrer Wohnung über einen digitalen Breitbandanschluss verfügen.
Wenn Sie also über einen vorhandenen Kabelanschluss Fernsehen empfangen können, haben Sie keinen Anspruch auf das Anbringen einer SAT Antenne.
Erstellung von SAT Antennen
Die höheren Kosten für einen Digitalreceiver sind dem Mieter nach Ansicht des Gesetzes zumutbar, auch wenn er für eine SAT Antenne weniger bezahlen müsste.
Mobile SAT Antennen, die auf einem Ständer und nicht an der Hauswand angebracht sind, können Sie allerdings auf Ihrem Balkon oder in der Wohnung aufstellen.
Der Vermieter kann nur dann Einspruch erheben, wenn eine ästhetische Beeinträchtigung des Gebäudes vorliegt.
Grundsätzlich gilt: Je unauffälliger eine Antenne, desto eher wird sie geduldet.
©Deutscher Bauzeiger 7.2.3 Bauamt - Antrag an Bauamt - Erstellung von SAT Antennen