Satellitenempfang Störung
Satellitenempfang - Störung - Baumhöhe - Mindestabstand - Nachbargrundstück - Höhenbegrenzung
Satellitenempfang gestört wegen Baumhöhe
Bäume, Sträucher und Hecken müssen zum Nachbargrundstück einen Mindestabstand von 0,5 m einhalten.
Gemessen wird von der Mitte des Stammes bis zur Grenzlinie.
Werden Pflanzen in einem Abstand zwischen 0,5 m und 2 m zur Grundstücksgrenze gepflanzt, dürfen sie maximal 2 m hoch werden (Art. 47 AGBGB).
Beträgt der Abstand mehr als 2 m, gibt es keine Höhenbegrenzung.
Werden diese Mindestabstände nicht eingehalten, d. h. überschreitet z. B. ein Baum oder eine Hecke, die weniger als 2 m von der Grundstücksgrenze entfernt ist, die zulässige Höhe von 2 m, kann der Nachbar verlangen, dass der Baum bzw. die Hecke beseitigt oder auf die zulässige Höhe von 2 m gekürzt wird.
Führt ein klärendes Gespräch mit dem Nachbarn nicht zum Erfolg, kann ihm eine angemessene Frist zur Beseitigung bzw. zum Rückschnitt gesetzt werden.
Nach Fristablauf können die Ansprüche jedoch erst dann gerichtlich verfolgt werden, wenn vorher ein sog. Schlichtungsverfahren vor einer anerkannten Schlichtungsstelle (Rechtsanwalt, Notar) durchgeführt worden ist.
BGH, Urteil v. 06.02.2004, V ZR 249/03, DWW 2004, 126
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