Stellplatzpflicht Baulast
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Stellplatzpflicht Baulast rechtlich
Eine Baulast ist bauordnungsrechtlich im Allgemeinen eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde, bestimmte, das Grundstück betreffende Dinge zu tun, zu unterlassen oder zu dulden.
Die aus einer Baulast resultierende Verpflichtung ist nur öffentlich-rechtlicher Natur.
Daher kann nur die zuständige Bauaufsichtsbehörde unmittelbar Rechte aus ihr herleiten.
Stellplatzpflicht
Es gibt von den Gemeinden eine sogenannte Stellplatzpflicht auf dem eigenen Grundstück, d.h. sie müssen eine bestimmte Anzahl von Stellplätzen nachweisen.
Können Sie der Stellplatzpflicht auf dem eigenen Grundstück nicht nachkommen, haben Sie die Möglichkeit, Stellplätze anderweitig nachzuweisen.
Die Möglichkeit Stellplätze anderweitig nachzuweisen sind folgende:
Es gibt die Möglichkeit gegen eine Stellplatzgebühr von der Gemeinde Stellplätze abzukaufen, wenn die Verwaltung dem so zustimmt.
Diese imaginären Stellplätze sind in der Gemeinde vorhanden, jedoch nur im sogenannten Stellplatzpool und damit nicht in der unmittelbaren Hausnähe.
Die Gemeinde akzeptiert Ersatzstellplätze, die auf Nebengrundstücken in einem Umkreis von rund 200 m gekauft oder in Erbpacht vorgehalten werden; eine Baulasteintragung ist unumgänglich.
Hierzu gibt es Verwaltungsentscheidungen.
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