Verkehrssicherungspflicht Gemeinderecht
Verkehrssicherungspflicht – Straßenbaulastträger – Straßenbäume – Sichtprüfung – Schäden - Amtspflichtverletzung
Verkehrssicherungspflicht
Die Verkehrssicherungspflicht des Straßenbaulastträgers umfasst auch den Schutz vor Gefahren, die von Straßenbäumen ausgehen.
Der Verkehrssicherungspflichtige ist gehalten, die Bäume regelmäßig zweimal pro Jahr (einmal im belaubten und einmal im unbelaubtem Zustand) durch hinreichend qualifiziertes Personal zu kontrollieren.
Normalerweise kann sich diese Untersuchung auf eine Sichtprüfung vom Boden beschränken.
Lediglich in den Fällen, bei denen im Rahmen der visuellen Untersuchung Schäden am Baum auffallen, sind entsprechende weitergehende Maßnahmen zu veranlassen.
Unterlässt der Verkehrssicherungspflichtige eine weitergehende Untersuchung des Straßenbaums, obwohl ausreichend Anhaltspunkte hierfür vorliegen, und ist diese Unterlassung ursächlich für das Umstürzen des Baumes, liegt eine Amtspflichtverletzung vor, auf Grund derer der Verkehrssicherungspflichtige für den Schaden haftet, der einem Dritten aus dem Sturz entsteht (Brandenburgisches OLG, Urteil vom 01.07.2008 – 2 U 30/06 -).
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