Verwirkung Einspruchsrechte
Verwirkung - Einspruchsrechte - Baumaßnahmen - Nachbar - Baurecht
Verwirkung der Einspruchsrechte bei Baumaßnahmen eines Nachbarn
Verstoß des Nachbarn gegen öffentliches Baurecht seit 40 Jahren.
Ein Nachbar hat den Verstoß eines anderen Nachbarn gegen öffentliches Baurecht offenkundig nicht als besonders schwer wiegend angesehen, da er den Verstoß über einen Zeitraum von 40 Jahren widerspruchslos hingenommen hat.
In einem solchen Fall kann von einer Verwirkung der Einspruchsrechte ausgegangen werden.
Das Bundesverwaltungsgericht hat festgestellt, dass auch materielle Abwehrrechte des Nachbarn der Verwirkung unterliegen, wenn der Nachbar ihn beeinträchtigende Baumaßnahmen widerspruchslos hingenommen hat (BVerwG - 4 B 10.97 -, NJW 1998, 329).
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 16. Mai 1971 (4 C 4.89, NVwZ 1991, 1182) festgestellt, dass besondere Umstände zu dem Zeitablauf hinzutreten müssten, die das verspätete Geltendmachen nicht als illoyal erscheinen ließen.
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