Bauleitplanung

Bauleitplanung - Grundstück - Baugesetzbuch - Bebauungsplan

Die Bauleitplanung

Wer ein Grundstück bebauen oder baulich nutzen will, muss wissen, ob das Baurecht dies zulässt.

Dies erfordert in der Regel eine planungsrechtliche und bauordnungsrechtliche Beurteilung, die vor Abschluss des Notarvertrages stattfinden muss.

Unerlässlich sind daher Vorgespräche des Käufers mit den zuständigen Ämtern (Liegenschaftsamt, Bauamt, Bürgermeister, untere Wasserbehörde etc.).

Maßgebend für das Baurecht in Deutschland sind das Baugesetzbuch, die Baunutzungsverordnung und die Landesbauordnungen sowie Spezialvorschriften wie beispielsweise wasserrechtliche Vorschriften.

Liegt das Grundstück im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes, der allein oder gemeinsam mit sonstigen baurechtlichen Vorschriften etwa landschaftspflegerischen Vorgaben mindestens Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubare Grundstücksfläche und die örtlichen Verkehrsflächen enthält, so ist ein Bauvorhaben zulässig, wenn es diesen Festsetzungen nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist.

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