Bebauungsplan ändern
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Bebauungsplan ändern
Sie wollen den für Sie gültigen Bebauungsplan ändern, um eine für Sie günstige wirtschaftliche Bauweise durchzusetzen; da haben Sie sich was aufgebürdet.
Einen bestehenden Bebauungsplan zu ändern ist ein sehr aufwendiges und öffentliches Verfahren.
Den Bebauungsplan ändern ist auch eine politische Entscheidung der Gemeinderatsmitglieder.
Die Bebauungsplanänderung wird Sie eine richtige Summe Geld kosten.
Eine Bebauungsplanänderung kann nur durch ein erforderliches Verfahren umgesetzt werden.
Das Verfahren einer Bebauungsplanänderung ist das gleiche, wie das Verfahren zum Erstellen eines Bebauungsplanes.
Bebauungsplan Änderung Ablauf
Mit Ihrem schriftlichen begründeten Antrag zur Änderung des Bebauungsplans gehen die bürokratischen Mühlen los.
Ihr Antrag zur Änderung eines Bebauungsplans wird meistens als erstes abgelehnt, weil das in den Amtsstuben eine Menge Arbeit macht und das will keiner freiwillig machen.
Der erste Ablehnungsbescheid wird Ihnen mittels vorgefertigten Textbausteinen zugeschickt.
Jetzt heißt es in die Vollen steigen, Rechtsanwalt für Baurecht, zur Not Gutachter usw. beauftragen.
Sie müssen nämlich den Gemeinderat dazu kriegen, aus der Lethargie aufzuwachen und die einzelnen Gemeinderatsmitglieder zum DENKEN zu bringen.
Durch den „sogenannten Aufstellungsbeschluss durch den Gemeinderat“ wird die Änderung des Bebauungsplans zur Abarbeitung in der Bauverwaltung freigegeben.
Die Bedenkenträger der öffentlichen Belange werden als erstes ihren Senf beisteuern.
Danach wird die Änderung im Bebauungsplan öffentlich ausgelegt, meistens irgendwo abgeschieden, wo kein Publikumsverkehr ist.
Das nennt man dann Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger.
Nach einer Frist werden dann die eingegangenen Anregungen und Bedenken zur Planänderung abgewogen, Einsprüche von Privatpersonen sind nicht relevant.
Nach der Offenlegungsfrist wird dann in geheimer Mission ein sogenannter Abwägungsbeschluss gefasst.
Nach dem Abwägungsbeschluss geht der Bebauungsplan nochmals in die Offenlegung.
Die Änderung im Bebauungsplan wird nochmals dort öffentlich ausgelegt, wo kein Publikumsverkehr ist, das nennt man dann Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger.
Alle Bürgerinnen und Bürger haben nochmal die Möglichkeit, Anregungen und Bedenken vorzutragen, wenn sie denn davon Kenntnis erhalten, es ist eine sogenannte Pseudo Demokratie Veranstaltung.
Diese Anregungen und Bedenken von Bürgerinnen und Bürgern werden als nicht relevant abgewogen und dann wird die Änderung im Bebauungsplan als Satzung beschlossen.
Die neue Satzung des Bebauungsplanes bedarf der Genehmigung der oberen Bauaufsicht.
Was daran demokratisch sein soll weiß kein Mensch!
©Deutscher Bauzeiger