Bebauungsplan Gültigkeit

Bebauungsplan - Gültigkeit - unbegrenzt - Gemeinde - Rechtsstreit

Wie lange behält ein Bebauungsplan seine Gültigkeit?

Ein einmal verabschiedeter Bebauungsplan, auch aus den 1960er Jahren, ist heute noch gültig.

Was sich die unfähigen Politiker dabei gedacht haben, entzieht sich dem logischen Denken.

Trotzdem können diese abartigen Bebauungspläne ihre rechtliche Gültigkeit verlieren.

In diesen 55 Jahren hat sich in dem Bereich des Bebauungsplans die städtebauliche Situation sicherlich total verändert.

Durch die städtebauliche Situation hat der Bebauungsplan seine Funktion verloren.

Wenn die tatsächlichen örtlich bestehenden baulichen Verhältnisse nicht dem Bebauungsplan aus den 1960er Jahren entsprechen, tritt er außer Kraft.

Von alleine wird kein Bebauungsplan aufgehoben; im Gegenteil: die Gemeinde wird diese abartigen Bebauungspläne verteidigen bis zum Rechtstreit. Und dieser kann durchaus 5 Jahre dauern.

Dazu kommt, dass die Gestaltungsformulierungen in den Bauordnungen der Länder im Wesentlichen einer Bauverordnung entlehnt sind,


die aus der NAZI-Zeit stammt,


und über die das Bundesverwaltungsgericht sein Verdikt schon 1962 gesprochen hat:

Die Bestimmungen ermöglichten "es nicht, in Ortssatzungen die Gestaltung baulicher Anlagen mit besonderen Anforderungen in Bezug auf Baugesinnung oder Einfügung in die Umgebung geschmacksdiktatorisch oder gar willkürlich bis ins einzelne zu reglementieren".

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