Bebauungsplan pseudo
Bebauungsplan - pseudo - Bebauungsplanverfahren
Bebauungsplan pseudo
Bebauungspläne nach § 30 BauGB dienen der geordneten städtebaulichen Entwicklung und Ordnung sowie es die Politik will.
Sie fixieren verbindlich die Zulässigkeit von Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB auf den Grundstücken auch von verfahrensfreien Vorhaben wie:
- Garagen
- Einfriedungen
- Teppichstangen
- Mülltonnenbehälter
Das gesetzlich normierte Bebauungsplanverfahren gewährleistet eine sogenannte pseudo Öffentlichkeitsbeteiligung und die Stellungnahmen durch den Stadtrat und nicht der Bürger.
Dazu kommt, dass die Gestaltungsformulierungen in den Bauordnungen der Länder im Wesentlichen einer Bauverordnung entlehnt sind, „die aus der NAZI-Zeit" stammt,
und über die das Bundesverwaltungsgericht sein Verdikt schon 1962 gesprochen hat:
Die Bestimmungen ermöglichten "es nicht, in Ortssatzungen die Gestaltung baulicher Anlagen mit besonderen Anforderungen in Bezug auf Baugesinnung oder Einfügung in die Umgebung geschmacksdiktatorisch oder gar willkürlich bis ins einzelne zu reglementieren".
©Deutscher Bauzeiger: Bebauungsplan pseudo