Bebauungsplanänderung im vereinfachten Verfahren
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Der Bebauungsplan
Der Bebauungsplan wird durch die Bauplanungsbehörde erstellt und dem Gemeinderat zur Genehmigung vorgelegt.
Nach dem der Gemeinderat den Bebauungsplan verabschiedet und somit genehmigt hat, gibt es für Betroffene eine Einspruchsfrist, die aber meistens zu keiner weiteren Bebauungsplanänderung führt.
Grundsätzlich hat jeder Betroffene das Recht, einen Antrag auf Bebauungsplanänderung zu stellen.
Die Wahrheit ist jedoch, dass es ja noch schöner wäre, wenn HINZ und KUNZ der Behörde was vorschreiben könnten.
Sie müssen schon erhebliche wirtschaftliche Gründe vorweisen, oder politischen Einfluss haben, um eine Bebauungsplanänderung durchzudrücken.
Je nach Änderung im Bebauungsplan ist ein förmliches oder vereinfachtes Verfahren vorgeschrieben.
Die Bebauungsplanänderung im vereinfachten Verfahren
Ein gültiger Bebauungsplan regelt durch zeichnerische und textliche Festsetzungen, wie in einem Baugebiet gebaut werden darf.
Diese gültigen Festsetzungen müssen grundsätzlich eingehalten werden.
Die Änderung in einem gültigen Bebauungsplan ist dann erforderlich, wenn ein Bauvorhaben nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht und die Genehmigung von entsprechenden baulichen Ausnahmen oder Befreiungen durch die Baurechtsbehörde nicht möglich ist.
Im Regelfall sind Bebauungsplanänderungen aber darauf zurückzuführen, dass die Umsetzung von planerischen Festsetzungen des Bebauungsplans zu Schwierigkeiten oder Problemen führt, konkrete Vorstellungen von Investoren beziehungsweise Bauherren den Festsetzungen widersprechen oder sich bestimmte Rahmenbedingungen, die Grundlage der planerischen Zielvorstellungen waren, geändert haben.
Ein Rechtsanspruch auf eine Änderung im Bebauungsplan besteht allerdings nicht.
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