Gartenteich
Gartenteich - Bebauungsplan - Wasserbecken - Genehmigung - Gemeinde
Der Gartenteich im Jahre 2015
Ein geplanter Gartenteich ist als Wasserbecken gemäß BayBO bis zu einer Größe von 100 cbm verfahrensfrei.
Da die ausdrückliche Zulässigkeit von Wasserbecken im Bebauungsplan nicht geregelt ist, bedarf es gegebenenfalls einer ausdrücklichen Genehmigung durch die Gemeinde.
Ein Antrag auf isolierte Befreiung ist zu stellen.
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