Gebäudehöhe Einschränkung
Gebäudehöhe - Einschränkung - Bebauungsplan - Geländeoberfläche
Die Einschränkung bei der Gebäudehöhe
Je nach Bundesland ist folgendes laut Bebauungsplan zu beachten.
Bei Gebäuden geringer Höhe darf der Fertigfußboden des obersten, bewohnten Geschosses nicht mehr als 7 m über der angrenzenden Geländeoberfläche liegen.
Umso einen Schwachsinn kümmert sich der Gesetzgeber.
©Deutscher Bauzeiger: Gebäudehöhe Einschränkung